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OB-Stichwahl in Nürnberg: Marcus König gewinnt Nürnberg   -   Bei   der   Oberbürgermeister-Stichwahl   in   Nürnberg   am   Sonntag, 29.   März   2020,   hat   Marcus   König   (CSU)   die   Mehrheit   der   abgegebenen gültigen   Stimmen   erhalten   und   wird   -   vorbehaltlich   des   Beschlusses   des Wahlausschusses      am      Dienstag,      7.      April,      –      ab      1.      Mai      2020 Oberbürgermeister    der    Stadt    Nürnberg    sein.    Dies    ist    das    vorläufige Ergebnis der Briefwahl nach den Schnellmeldungen der Wahlvorstände. Auf    den    Kandidaten    Marcus    König    entfielen    52,20    Prozent    der    abgegebenen Stimmen   (103   926   Stimmen),   auf   Thorsten   Brehm   (SPD)   47,80   Prozent   (95   176 Stimmen).    Ungültig    waren    1    675    Stimmzettel.    Abgegeben    wurden    200    777 Stimmen,   das   entspricht   bei   388   998   Wahlberechtigten   einer   Wahlbeteiligung   von 51,6 Prozent. Die   Wahl   gilt   als   angenommen,   wenn   der   Gewählte   sie   nicht   binnen   einer   Woche nach   Verkündung   des   vorläufigen   Wahlergebnisses   schriftlich   abgelehnt   hat.   Die Amtszeit des Stadtoberhaupts beträgt sechs Jahre. >> Zurück zur Übersicht
30.03.2020
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Bildquelle: Stadt Nürnberg
OB-Stichwahl in Nürnberg: Marcus König gewinnt Nürnberg - Bei der Oberbürgermeister- Stichwahl in Nürnberg am Sonntag, 29. März 2020, hat Marcus König (CSU) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und wird - vorbehaltlich des Beschlusses des Wahlausschusses am Dienstag, 7. April, – ab 1. Mai 2020 Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg sein. Dies ist das vorläufige Ergebnis der Briefwahl nach den Schnellmeldungen der Wahlvorstände. Auf den Kandidaten Marcus König entfielen 52,20 Prozent der abgegebenen Stimmen (103 926 Stimmen), auf Thorsten Brehm (SPD) 47,80 Prozent (95 176 Stimmen). Ungültig waren 1 675 Stimmzettel. Abgegeben wurden 200 777 Stimmen, das entspricht bei 388 998 Wahlberechtigten einer Wahlbeteiligung von 51,6 Prozent. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich abgelehnt hat. Die Amtszeit des Stadtoberhaupts beträgt sechs Jahre. >> Zurück zur Übersicht
30.03.2020
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