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Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg bekommt neue Leitung  
Nürnberg   -   Dr.   Katja   Günther-Binnberg   ist   seit   1.   November   2019   neue Leiterin    des    Gesundheitsamtes    der    Stadt    Nürnberg.    Sie    folgt    Dr.    Fred- Jürgen Beier nach, der im August 2019 in den Ruhestand getreten ist. 1985   schloss   Dr.   Katja   Günther-Binnberg   ihr   Studium   der   Humanmedizin   an   der Friedrich-Alexander-Universität   Erlangen-Nürnberg   mit   Approbation   und   Promotion ab.   Nach   Zeiten   der   klinischen   und   ambulanten   Tätigkeit   in   der   Inneren   Medizin   und Allgemeinmedizin   begann   sie   1991   ihre   Tätigkeit   beim   Gesundheitsamt   Nürnberg. 1998   legte   sie   die   Prüfung   für   den   höheren   Gesundheitsdienst   ab.   Es   folgten   die Zusatzbezeichnung   Umweltmedizin,   Sozialmedizin   und   Psychotherapie   sowie   der Facharzt "Öffentliches Gesundheitswesen". Zu   ihren   ständigen   Sonderaufgaben   als   stellvertretende   Dienststellenleiterin   zählten insbesondere   das   Qualitätsmanagement   für   ärztlich-medizinische   Aufgaben   und   die Koordinierung     der     stadtinternen     Vorbereitungen     auf     besondere,     vor     allem infektiologische,    Gefahrenlagen.    Außerdem    leitete    sie    seit    2002    den    Bereich "Medizinische    Dienste",    zu    dessen    Aufgaben    unter    anderem    der    Kinder-    und Jugendärztliche   Dienst,   die   zentrale   Beratungsstelle   für   entwicklungsverzögerte   und behinderte   Kinder,   die   aufsuchende   Gesundheitshilfe   und   die   Heimaufsicht   gehörten, und   dem   aktuell   die   medizinische   Fachstelle   für   Flüchtlinge   mit   Fachstelle   Trauma, der     sozialpsychiatrische     Dienst     sowie     das     Sachgebiet     Begutachtung     und Umweltmedizin zugeordnet sind. >> Zurück zur Übersicht
05.11.2019
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Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg bekommt neue Leitung  
Nürnberg    -    Dr.    Katja    Günther-Binnberg    ist seit    1.    November    2019    neue    Leiterin    des Gesundheitsamtes    der    Stadt    Nürnberg.    Sie folgt    Dr.    Fred-Jürgen    Beier    nach,    der    im August 2019 in den Ruhestand getreten ist. 1985    schloss    Dr.    Katja    Günther-Binnberg    ihr Studium    der    Humanmedizin    an    der    Friedrich- Alexander-Universität      Erlangen-Nürnberg      mit Approbation   und   Promotion   ab.   Nach   Zeiten   der klinischen     und     ambulanten     Tätigkeit     in     der Inneren   Medizin   und   Allgemeinmedizin   begann   sie 1991      ihre      Tätigkeit      beim      Gesundheitsamt Nürnberg.    1998    legte    sie    die    Prüfung    für    den höheren    Gesundheitsdienst    ab.    Es    folgten    die Zusatzbezeichnung   Umweltmedizin,   Sozialmedizin und       Psychotherapie       sowie       der       Facharzt "Öffentliches Gesundheitswesen". Zu       ihren       ständigen       Sonderaufgaben       als stellvertretende       Dienststellenleiterin       zählten insbesondere      das      Qualitätsmanagement      für ärztlich-medizinische        Aufgaben        und        die Koordinierung    der    stadtinternen    Vorbereitungen auf      besondere,      vor      allem      infektiologische, Gefahrenlagen.    Außerdem    leitete    sie    seit    2002 den    Bereich    "Medizinische    Dienste",    zu    dessen Aufgaben     unter     anderem     der     Kinder-     und Jugendärztliche    Dienst,    die    zentrale    Beratungs- stelle   für   entwicklungsverzögerte   und   behinderte Kinder,   die   aufsuchende   Gesundheitshilfe   und   die Heimaufsicht     gehörten,     und     dem     aktuell     die medizinische      Fachstelle      für      Flüchtlinge      mit Fachstelle   Trauma,   der   sozialpsychiatrische   Dienst sowie      das      Sachgebiet      Begutachtung      und Umweltmedizin zugeordnet sind. >> Zurück zur Übersicht
05.11.2019
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Copyright © Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterveröffentlichung, Vervielfaltigung, Verbreitung auch in    elektronischer Form, sowie eine Speicherung, die über die private Nutzung hinausgeht, ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.
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